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Abstract

Welchen Standards müssen Personen genügen, damit ihre Äußerungen als wahrhaftig angesehen werden? Nicht Wahrhaftigkeit als soziale Tugend (Aristoteles, Kant) und auch nicht Wahrhaftigkeit als notwendige Argumentationsvoraussetzung (Habermas), sondern die normativen Voraussetzungen wahrhaftiger Äußerungen von Überzeugungen, Werten, Wünschen und Gefühlen einer Person, d. h. eine Analyse der normativen Erfordernisse der Wahrhaftigkeit als Teilaspekt einer Sprachpragmatik, sind das Thema dieses Aufsatzes. Ausgehend von Überlegungen Wittgensteins, John Broomes und Robert Brandoms untersuche ich die normative Feinstruktur der Differenz zwischen dem 'Äußern' und dem 'Besitzen' eines propositionalen Gehalts sowie der Vorsätzlichkeit dieser Differenz im 'Äußern'. Mein Ergebnis ist schließlich: Person B glaubt, daß die Äußerung des propositionalen Gehalts p durch Person A wahrhaftig ist, wenn (a) die Person B der Person A die Festlegung auf p zuweist, (b) die Person B der Person A eine Berechtigung zu p zuweist und (c) die Person B der Person A die Festlegung auf eine Berechtigung zu p zuweist.

Rights

Pollok, K. (2005). Die Normativität des Expressiven: Überlegungen zum Begriff der Wahrhaftigkeit. Zeitschrift für philosophische Forschung, 59(3), 416-432.

© Zeitschrift für philosophische Forschung, 2005, Vittorio Klostermann

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